Samstag, 6. April 2013

Das Zweite Vatikanische Konzil



Das Zweite Vatikanische Konzil vollzog sich nach der Einberufung des Papstes Johannes XXIII vom elften Oktober 1962 bis zum achten Dezember 1965 und sollte zur Aktualisierung dogmatischer Sätze dienen hinsichtlich derer Orientierung auf das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters. Im Jahre 1963 wurde es bedingt durch den Tod des Papstes Johannes XXIII von Papst Paul VI. weitergeführt und schließlich 1965 beendet.
Bei dem Zweiten Vatikanischen Konzil waren insgesamt 3044 Teilnehmer und Bischöfe aus 133 Ländern anwesend. Die christlichen Kirchen ohne römisch-katholische Prägung - ausgenommen der Griechisch-Orthodoxen – wohnten der Versammlung direkt oder indirekt (durch Vertreter größerer Kirchenzusammenschlüsse) bei. Zu den Teilnehmern dieses Konzils, dessen Entscheidung für die Religionsfreiheit in der bürgerlichen Staatsordnung ausfiel, gehörten die späteren Päpste Johannes Paul I., Johannes Paul II. sowie Benedikt XVI. 
Das Konzil begann am elften Oktober 1962 mit einer großen Prozession, mit welcher sich 2498 Konzilsväter im Petersdom versammelten. Der folgende Verhandlungsverlauf des Konzils lässt sich in vier Sitzungsperioden einteilen:

Erste Sitzungsperiode (11. Oktober bis 8. Dezember 1962):
In dieser Sitzungsperiode wurden die zehn Konzilskommissionen besetzt, die für das Zusammenstellen und Überarbeiten der Ergebnisse verantwortlich waren.

Zweite Sitzungsperiode (29. September bis 4. Dezember 1963):
In dieser Sitzungsperiode sollten die ersten Dokumente beschlossen werden, in denen unter anderem die Stellung der Bischöfe in der Zukunft geklärt wird.
           
 Verabschiedete Dokumente:
  • Sacrosanctum Concilium: Konstitution über die heilige Liturgie (zur Reformierung der Liturgie)
  • Inter mirifica: Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel


Dritte Sitzungsperiode (14. September bis 21. November 1964):
In dieser Sitzungsperiode sollte das Dekret zur Religionsfreiheit verfasst werden. Da das Konzil jedoch in eine Krise geriet, wurde die Verabschiedung dieses Dekrets vertagt. So erschien erst 1965 in der vierten Sitzungsperiode die Korrektur des katholischen Absolutheitsanspruchs in dem Dokument Dignitatis humanae. 
            
Verabschiedete Dokumente:
  • Lumen Gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche
  • Unitatis redintegratio: Dekret über den Ökumenismus
  • Orientalium Ecclesiarum: Dekret über die katholischen Ostkirchen


Vierte Sitzungsperiode (14. September bis 8. Dezember 1965):
Diese Sitzungsperiode wurde durch den Papst angesetzt, da die Konzilsteilnehmer Zeitknappheit bemerkten. Am 8. Dezember 1965 wurde das Konzil beendet. Die festgelegten Botschaften wurden an die Welt mitgeteilt. 


Verabschiedete Dokumente:
  • Perfectae Caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des       Ordenslebens
  • Nostra Aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen
  • Optatam Totius: Dekret über die Ausbildung der Priester
  • Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche
  • Dei Verbum: Konstitution über die göttliche Offenbarung
  • Apostolicam Actuositatem: Dekret über das Laienapostolat
  • Presbyterorum Ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester
  • Gravissimum Educationis: Erklärung über die christliche Erziehung
  • Ad Gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche
  • Dignitatis humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit
  • Gaudium et Spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute


Insgesamt wurde in den Dokumenten besonders die praktische Umsetzung des katholischen Glaubens im Verhältnis zu anderen Religionen, zwischen dem Einzelnen und der katholischen Kirche, zwischen der Kirche und dem Staat und im Bereich der Riten behandelt.


Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Vatikanisches_Konzil